Fragen, Antworten und Tipps zur Vermeidung einer Mahnung oder Versorgungsunterbrechung
Wie Sie eine Mahnung oder Versorgungsunterbrechung vermeiden können, erläutern wir Ihnen nachstehend. Obendrein nennen wir Ihnen einige Adressen, die Ihnen Hilfestellungen geben können.
Falls Sie den vereinbarten Zahlungstermin einmalig nicht einhalten können, wenden Sie sich bitte umgehend an unseren Kundenservice. Es besteht die Möglichkeit miteinander nach einer geeigneten Lösung zu suchen. Eine Mahnung ist immer mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Eine Ratenzahlungsvereinbarung wird, unter bestimmten Voraussetzungen, nur auf Forderungen aus der Jahresendabrechnung oder Schlussabrechnung gewährt. Für laufende monatliche Abschlagszahlungen kommt eine Ratenzahlungsvereinbarung nicht in Betracht.
Bei Erhalt der Terminankündigung mit einem festgelegten Termin zur Einstellung der Versorgung besteht sofortiger Handlungsbedarf. Eine Sperrung sollte vermieden werden, da hier zusätzliche Kosten entstehen. Nehmen Sie daher umgehend Kontakt zum Kundenservice auf!
Ansonsten gilt: Zahlen Sie den offenen Betrag unverzüglich bar bei den Gemeindewerken Bovenden ein. So ist der sofortige Zahlungseingang gewährleistet und eine Sperrung wird vermieden. Überweisungen dauern in der Regel 1-3 Werktage! Wir benötigen den schriftlichen Nachweis Ihrer Bank, dass die Überweisung ausgeführt wurde.
Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Versorgung ist, dass Sie alle offenen Forderungen, inklusive der Öffnungs- und Sperrkosten, beglichen haben. Bei einer Kostenübernahme durch den Landkreis Göttingen oder der Agentur für Arbeit, benötigen wir eine schriftliche Bestätigung hierüber.
Die Wiederaufnahme der Versorgung erfolgt ausschließlich in den Zeiten:
Bitte vereinbaren Sie für die Wiederinbetriebnahme einen Termin mit den Gemeindewerken Bovenden, da zur Öffnung des Zählers jemand in den Räumlichkeiten anwesend sein muss. Bei der Entsperrung von Gas ist zusätzlich ein eingetragener Gas- bzw. Wasserinstallateur hinzuzuziehen, der vorab eine Gasdruckprüfung der Leitung vornimmt, diese hieraus entstehenden Kosten sind von Ihnen zu tragen.
Sollten Sie bereits Unterstützung vom Jobcenter (ARGE) oder dem Landkreis Göttingen beziehen, dann wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre/n Berater/in. Hier kann geprüft werden, ob Ihnen ein Darlehen zur Übernahme der Energieschulden gewährt wird.
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema oder benötigen Sie unsere Untersützung?
Unser Kundenservice-Team steht Ihnen während der Geschäftszeiten für weitere Informationen und Beratungen gern zur Verfügung.
Rufen Sie uns einfach an oder teilen Sie uns Ihr Anliegen schriftlich mit.
Oder besuchen Sie uns in unseren Geschäftsräumen im Rathaus Bovenden.
Unser Musterformular (PDF-Format) zur Abwendungsvereinbarung gem. § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV
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