Der Ersatzversorger ist identisch mit dem örtlichen Grundversorger. Für den Flecken Bovenden sind die Gemeindewerke Bovenden als Strom-Grundversorger festgestellt worden.
In unserer Funktion als Ersatztversorger in allen Ortsteilen des Flecken Bovenden führen wir die Ersatzversorgung für maximal drei Monate durch.
Während der dreimonatigen Ersatzversorgung kann jederzeit ein Lieferantenwechsel vorgenommen werden.
Die Ersatzversorgung ist ein vergleichsweise teurer Tarif, da die Versorgung unerwartet und kurzfristig vom Grundversorger durchgeführt werden muss. Wir empfehlen den betreffenden Kunden sich umgehend einen neuen Lieferanten zu suchen und diesen mit der Energiebelieferung zu beauftragen.
Ihre Versorgung mit Energie ist durch die Ersatzversorgung immer gesichert.
Wenn Ihr aktueller Energiebezug bzw. Energieverbrauch nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger für diese Energielieferung ein. Dies wird als Ersatzversorgung bezeichnet. Es handelt sich also um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung.
So kommt es nicht zu Versorgungsunterbrechungen, wenn zum Beispiel der bisherige Energielieferant plötzlich Insolvenz anmelden muss und die Lieferung mit Strom und/oder Gas unerwartet einstellt. Auch in Fällen, in denen ein von Ihnen gewünschter Lieferantenwechsel scheitert und der Liefervertrag mit einem Energieversorger endet und ein neuer Energieversorger die Versorgung (noch) nicht aufnimmt, wird die Energieversorgung zu keinem Zeitpunkt unterbrochen. Ihre Belieferung wird nahtlos durch den Ersatzversorger übernommen.
Grundsätzlich haben nicht nur Haushaltskunden einen Anspruch auf die Ersatzversorgung mit Energie, sondern alle Kunden (Letztverbraucher), die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen und über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Niederspannung (Strom) oder im Niederdruck (Gas) beziehen.
Nicht außer Acht lassen sollte man jedoch, dass diese „Sicherheit“ ihren Preis hat. Kunden in der Ersatztversorgung zahlen in der Regel deutlich mehr als beim Grundversorgungstarif oder beim Sondervertrag.
Die Ersatzversorgung beginnt automatisch ab dem Zeitpunkt, an dem der Netzbetreiber Ihre Abnahmestelle dem Grundversorger zur Ersatzversorgung zuordnet. Für die Ersatzversorgung ist kein Vertragsabschluss nötig.
Der Energieverbrauch während der Ersatzversorgung darf vom Netzbetreiber geschätzt werden. Daher empfiehlt es sich, bei einer Mitteilung über den Eintritt der Ersatzversorgung den eigenen Strom- oder Gaszähler abzulesen und den Messwert dem Grundversorger und dem Netzbetreiber mitzuteilen.
Die Ersatzversorgung erfolgt maximal drei Monate lang. Während dieser Zeit können Sie jederzeit einen neuen Lieferanten Ihrer Wahl mit der Belieferung beauftragen. Für die Beendigung der Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist. Sollten Sie keinen anderen Anbieter mit der Energielieferung beauftragt haben, werden Sie nach Ablauf von drei Monaten automatisch unserem Grundversorgungstarif zugeordnet.
Die gesetzlichen Regelungen zur Ersatzversorgung sind nachzulesen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie in den Grundversorgungsverordnungen für Strom (StromGVV) bzw. Gas (GasGVV). Darüber hinaus finden die zugehörigen Ergänzenden Bedingungen der Gemeindewerke Bovenden Anwendung.
Weitere Informationen zur Ersatzversorgung finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.
Näheres zu den Konditionen unserer Ersatzversorgung sind dem zugehörigen Preisblatt zu entnehmen.
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Telefon: (05 51) 90 03 33 - 155
Oder besuchen Sie uns in unseren Geschäftsräumen im Rathaus Bovenden.
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